Dyskalkulie
Mehr als nur eine Rechenschwäche
Den Meisten, die sich
beruflich mit Kindern befassen, sind schon Begriffe wie Legasthenie
oder Dyskalkulie begegnet. Bei diesen
sogenannten Teilleistungsstörungen liegen Leistungen im Bereich des Lesens,
der Rechtschreibung, des Rechnens oder auch eine Kombination dieser Bereiche
vor, die als ungewöhnlich niedrig anzusehen sind (unterhalb Prozentrang 10),
obwohl die Intelligenz allgemein eher als mindestens durchschnittlich
anzusehen ist (die Teilleistung liegt zwei Standardabweichungen unter dem
Gesamt-IQ).
Bei Kindern, die
einerseits pfiffig wirken, andererseits aber auffällig schlechte Leistungen
im Rechnen zeigen, liegt die Vermutung einer Dyskalkulie nahe.
Das Alter des Kindes
sollte zum Zeitpunkt der Diagnostik zwischen 7;6 und 11;0 Jahren liegen.
Diagnostisches Vorgehen:
Es genügt nicht,
lediglich einen Rechen-Test durchzuführen (je nach Alter und Fragestellung
DRE oder ZAREKI), da dieser keine Aussage über die Intelligenz eines Kindes
gibt. Daher ist es unabdingbar, außerdem einen Intelligenzprofil-Test
durchzuführen (je nach Alter des Probanden: K-ABC oder HAWIK-III).
Die Tests werden
ausgewertet und ein schriftlicher Befund erstellt.
Die Ergebnisse der
Testung werden ausführlich mit den Kindern und deren Eltern erörtert.
Hierbei können auch Fragen bezüglich der weiteren Perspektive erörtert
werden.
Kosten:
Der Zeitaufwand durch
qualifizierte pädagogische MitarbeiterInnen beträgt einschließlich der
Testauswertung cirka 4 Stunden. Die Leistungen werden nach der
„Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ zum 1,5-fachen Satz berechnet und
belaufen sich auf cirka 300,--€.
Da die Rechenschwäche
seitens der Krankenversicherer nicht als Krankheit im
versicherungsrechtlichen Sinne gilt, sind auch private Versicherer nicht
verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. Wir bieten daher diese Leistung als
„individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.
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